⭐DER GERMANE⭐ · @Der_GERMANE
15th Sep 2014 from TweetLine
Völkermord durch Überfremdung Gemäß § 220a Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3 StGB begeht unter anderen Völkermord, “wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,